Beförderungsbedingungen für den Bürgerbus Kellinghusen

  • Das Bürgerbus Angebot besteht besonders für unsere nicht ganz so mobilen Mitbürgerinnen und Mitbürger, egal welchen Alters!
  • Selbstständiges ein-und aussteigen in den Bus wird vorausgesetzt.
  • Jedermann hat Anspruch darauf, höflich, freundlich und geduldig mit dem Bürgerbus befördert zu werden.
  • Der Bürgerbus ist für maximal 7 Fahrgästen plus Fahrer ausgelegt.
  • Kinder müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. Geeignete und zugelassene Sicherheitssitze sind nicht vorhanden und müssen mitgebracht werden.
  • Rollstuhlfahrer können nicht mitgenommen werden (Das Fahrzeug ist nicht dafür ausgelegt).
  • Gehwagen können nach vorheriger Absprache mitgenommen werden.
  • Der Fahrgast verhält sich immer so, dass die Sicherheit des Betriebes, seine eigene und die der anderen Fahrgäste gewährleistet ist.
  • Fahrgäste, die gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, werden höflich, aber bestimmt auf diese hingewiesen.
  • Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen und Tieren besteht nicht. Handgepäck und Tiere werden nur befördert, wenn sie problemlos unterzubringen sind. Handgepäck ist sicher zu verstauen. Hunde werden nur unter Aufsicht befördert und dürfen keinen anderen Fahrgast gefährden.
    Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern befördert werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Fahrer.
  • Das Gepäck muss sicher im Bus verstaut werden können. Dabei helfen wir Ihnen gerne.
  • Fahrgäste, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf Hilfe und Rücksichtnahme durch Fahrer und Fahrgäste.